AGB

AGB der Ole’s Netzwerkservice, Müggendahlweg 10, 21394 Westergellersen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden abgedruckten Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und/oder Einkommensbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zu den dort genannten Verbindungen zustande. Nebenabreden und Änderungen sowie Vertragsaufhebungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2. Bezeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
3. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen. Zum Inkasso benötigen sie eine besondere Vollmacht.

§3 Preise
1. Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager Westergellersen ausschließlich Verpackung und Porto, zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Falls keine besondere Vereinbarung getroffen ist, werden die am Tage des Versandes gültigen Preise berechnet.
2. Der Kunde trägt die Transportkosten und Kosten der Transportversicherung ab Lager Westergellersen. Die Transportversicherung wird nur dann nicht abgeschlossen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.

§4 Lieferung
1. Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der auf der Auftragsbestätigung angegeben Liefertermin ist grundsätzlich ungefähr. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von uns und/oder Unterlieferanten eintreten haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigt haben.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Soweit wir die Betriebsbereitschaft, d.h., die Aufstellung und den Anschluß der von uns zu liefernden Datenverarbeitungsanlage herbeizuführen haben, hat der Käufer bis zu dem vereinbarten Lieferdatum die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen zu schaffen.
5. Sofern wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1,4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungsnettowertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6. Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
7. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt sowohl uns als auch dem Frachtführer gegenüber schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Frachtführer gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Verpackungen und Verladung.
§5 Versand und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Verkäufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Verkäufers verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Bei Anlieferung durch uns geht die Gefahr mit dem Abladen der Ware vom Transportfahrzeug auf den Kunden über. Bei Selbstabholern geht die Gefahr 10 Tage nach Absendung der Versandanzeige auf den Käufer über.

§6 Annahmeverzug
Nimmt der Kunde eine unserer Lieferungen oder Teillieferungen nicht ab oder verweigert er die Annahme, so können wir dem Kunden eine angemessenen Frist zur Abnahme gegen Vorkasse setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei hat der Kunde den gesamten Schaden einschließlich Transportkosten zu ersetzen. In diesem Fall können wir unseren Schaden nachweisen und aber – ohne Nachweis – pauschal 30 % des Nettopreises der nicht abgenommenen Lieferung zzgl. der Warenauslagen als Schadenersatz fordern.

§7 Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferte Ware die in der Auftragsbestätigung zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Ein darüber hinausgehender Gewährleistungsanspruch gegen den Hersteller wird von uns an den Käufer abgetreten.
3. Für die zum Lieferumfang gehörende Software bezieht sich die Gewährleistung auf die Übereinstimmung des Lizenzprogramms mit der bei Vertragsabschluß gültigen Leistungsbeschreibung. Die Gewährleistung bezieht sich auch auf die Abänderungen und Bearbeitungen der zum Lieferumfang gehörenden Software, die wir im Auftrage des Käufers zur Anpassung an seine Bedürfnisse/Wünsche durchgeführt haben.
4. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
5. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach unserer Wahl, dass: a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an uns geschickt wird; b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und einer unserer Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um di Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, das Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
7. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
9. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
10. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
11. Soweit wir im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtungen fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen, wird der Käufer in dem hierfür erforderlichen Umfang vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Käufer gibt uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten. Soweit möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen werden wir bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen; die Zwischenlösung kann auch in der Stellung einer vergleichbaren Ausweichanlage bestehen.
§8 Haftungsbeschränkung
1. Wir haften für die von uns zu vertretenden Schäden aus Verzug und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten insgesamt bis zu einer Höhe von € 17.500,-. Unsere Haftung für Schäden die auf positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung – auch unser Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beruhen ist ausgeschlossen.
2. Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, d.h. entgangener Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und/oder Folgeschäden aus Ansprüchen Dritter.
3. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, wir haben die Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer hat sichergestellt, das diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar ist.
4. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften beruhen.

§9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder später zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor.
2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird für uns vorgenommen, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Veräußert der Käufer die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentumsrechte haben, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an dem uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einen sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetreten Forderungen für seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§10 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen werden entsprechend der jeweiligen Auftragsbestätigung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Posten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
3. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, er insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
$11 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer nur zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

§12 Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehende personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Lüneburg.

§14 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.

Fassung vom 09.12.2003

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